Sie können bei der Buchung immer eine Reiserücktrittsversicherung abschließen. Dies geschieht zum Zeitpunkt der Buchung und kann nicht später hinzugefügt werden. Wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung bei uns abschließen, gelte folgende Regeln:
Sie oder ein Mitreisender sind an dem Corona-Virus erkrankt. Fällt dies unter den Geltungsbereich der Reiserücktrittsversicherung?
Ja, dies ist abgedeckt und fällt unter die folgenden Artikel der Stornierungsbedingungen:
6.1.1. Tod, schwere Krankheit oder schwerer Unfall der versicherten Person.
6.1.2. Tod, schwere Krankheit oder schwerer Unfall von Familienangehörigen ersten oder zweiten Grades oder von Mitgliedern des Haushaltes des Versicherten.
* In diesem Fall müssen Sie auf Anraten eines Arztes absagen. Deshalb benötigen wir für die Stornierung ein gültiges, ärztliches Attest.
Ich lebe in einem Risikogebiet. Kann ich meine Reiserücktrittsversicherung jetzt in Anspruch nehmen?
Leider ist dies nicht möglich. Die Reiserücktrittsversicherung deckt nur Geschehnissen ab, die den Versicherten persönlich betreffen; (Tod, Krankheit usw.). Bitte beachten Sie jedoch, dass die Regeln anders sein können, wenn Sie auch eine persönliche Reiseversicherung haben. Bitte prüfen Sie daher die Richtlinien Ihrer eigenen Reiseversicherung.
Direkt gebucht ohne Reiserücktrittsversicherung?
Bei der Stornierung von Buchungen wenden wir die Bedingungen von HISWA-RECRON an. Bei einer Stornierung innerhalb eines Monats vor Reiseantritt sind 90% des vereinbarten Preises zu entrichten. Wenn jedoch jemand mit dem Corona-Virus infiziert ist, können Sie bis zu 7 Tage im Voraus kostenlos umbuchen. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf!